Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Wiener Stadtwerke GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite wienerstadtwerke.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite der WIENER STADTWERKE GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die WIENER STADTWERKE GmbH ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt.

Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus genannten Gründen nicht barrierefrei:

Erfolgskriterium (1.2.2 Untertitel aufgezeichnet)  
Videos mit Audio benötigen Untertitel 

Erfolgskriterium (1.4.3. Contrast (Minimum))
Der Farbkontrast erfüllt nicht die Mindestanforderungen

Erfolgskriterium (2.1.2 No Keyboard Trap) 
Kein Fokus-Trap in der Mobilen Navigation 

Erfolgskriterium (2.4.6 Headings and Labels)
Überschriften sind nicht strukturiert

Erfolgskriterium (2.5.8 Target Size (Minimum)
Interaktive Element entspricht weder der Mindestgröße noch dem Mindestabstand

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 24. April 2023 erstellt.

Vorlage für das Statement: Model Accessibility Statement 

Grundlage für das Statement: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung von Samples der Webseite wienerstadtwerke.at 
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. Oktober 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf wienerstadtwerke.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der WIENER STADTWERKE GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:

Konzernbeauftragter für Barrierefreiheit
Hans-Jürgen Groß
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien
Tel: +43 (664) 88480236
E-Mail

Verantwortlich für diese Seite:

WIENER STADTWERKE GMBH
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien
Tel: +43 1 53123-0
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.