Grüne Finanzierungen
Im Fokus stehen hierbei zum einen Investitionen der Wien Energie in Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die durch den Ausbau von regenerativen und emissionsfreien Stromerzeugungskapazitäten die Dekarbonisierung Wiens bis 2040 maßgeblich vorantreiben werden.
Zudem werden durch Grüne Finanzierungen im Sinne dieses Rahmenwerks Investitionen in das Leitungsnetz, Schaltanlagen und Smart Metering Systeme der Wiener Netze finanziert, deren Infrastruktur die Energiewende in Wien und Umgebung erst ermöglicht. Nicht zuletzt sollen Ausgaben und Investitionen für den Betrieb und Ausbau des CO2-emissionsfreien Personenverkehrs finanziert werden.
Die Leitlinien
Dieses Rahmenwerk steht im Einklang mit den Green Bond Principles (GBP) 2021 der International Capital Market Association (ICMA) sowie den Green Loan Principles (GLP) 2021 der Loan Market Association (LMA).
Die GBP und GLP sind freiwillige Leitlinien, um die Integrität des Marktes für nachhaltige Finanzierungen zu fördern, und Emittenten sowie Kreditnehmer zu Transparenz und Offenlegung anhalten.
Grüne Finanzierungen im Sinne dieses Rahmenwerks können Anleihen, Schuldscheine, Kredite oder ähnliche Finanzierungsformen umfassen. Das Green Finance Framework der Wiener Stadtwerke adressiert die vier Kernkomponenten dieser freiwilligen Leitlinien:
- Verwendung der Finanzmittel
- Prozess der Projektbewertung und -auswahl
- Verwaltung der Erlöse
- Berichterstattung
Des Weiteren beabsichtigen die Wiener Stadtwerke, den Kernempfehlungen der GBP für eine erhöhte Transparenz hinsichtlich Green Bond-Rahmenwerk (Green Bond Framework) und Externe Verifizierungen (External Review) zu folgen.
In Anbetracht der regulatorischen Entwicklungen berücksichtigt dieses Rahmenwerk die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/20 sowie die diese Verordnung ergänzende Delegierte Verordnung vom 04.06.20211 („EU-Taxonomie“) und orientiert die Verwendung der Emissionserlöse an den Technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.